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"Ich bin seit 1997 als Rechtsanwältin in Hamburg tätig. Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Familien- und Erbrecht. Seit 2003 bin ich Fachanwältin für Familienrecht und habe eine Qualifikation als Mediatorin erworben.

In Ihrem Interesse strebe ich eine einvernehmliche Vorgehensweise an, da ich aus meiner langjährigen Erfahrung weiß, dass damit sowohl in finanzieller als auch in persönlicher Hinsicht nachhaltig bessere Ergebnisse erzielt werden.“

Betreuungsverfügung

Betreuungsverfügung

Anders als mit einer Vorsorgevollmach wird durch die Betreuungsverfügung die Einschaltung des Gerichts zwar nicht vermieden. Durch eine Betreuungsverfügung kann aber Einfluss auf die durch ein Gericht anzuordnende Betreuung genommen werden.

Das Vormundschaftsgericht kann trotz Vorliegens einer Vorsorgevollmacht für bestimmte schwerwiegende Entscheidungen eine rechtliche Betreuung anordnen. In diesen Fällen greift die Betreuungsverfügung, in der das Gericht angewiesen wird, wer als Betreuer einzusetzen ist oder auch, wer ausdrücklich nicht zum Betreuer bestellt werden soll. Wenn man keinen Bevollmächtigten wünscht, sondern einen vom Vormundschaftsgericht kontrollierten Betreuer, ersetzt die Betreuungsverfügung die Vorsorgevollmacht.

Der Betreuer unterliegt der gerichtlichen Überwachung.