Individuelle Eheverträge
Viele Paare machen sich vor der Eheschließung keine Gedanken darüber, welche rechtlichen Folgen eine Trennung oder Scheidung für sie haben könnte. Im Nachhinein stellt sich dies häufig als Fehler dar! Ein Ehevertrag ist in den meisten Fällen sinnvoll und bietet die Möglichkeit, Regelungen für den Fall des Scheiterns der Ehe bereits vorab zu vereinbaren. Es besteht die Möglichkeit den Ehevertrag bereits vor der Ehe, aber auch nach der Heirat zu schließen. Bei Verlobten tritt die Wirksamkeit des Ehevertrages mit ihrer Eheschließung ein.
Es besteht zwar grundsätzlich Vertragsfreiheit. Diese Vertragsfreiheit darf jedoch nicht dazu führen, dass der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen durch einen Ehevertrag beliebig unterlaufen wird. Die durch den Ehevertrag entstehende Lastenverteilung darf nicht einen Ehepartner einseitig benachteiligen und für ihn unter verständiger Würdigung des Wesens der Ehe unzumutbar erscheinen.
Ich berate Sie gern über die wichtigsten Regelungspunkte und erarbeite für Sie den passenden Vertrag. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielseitig. Die adäquate Vorsorge hat sich in zahlreichen Fällen bewährt.
Ein Vertrag von heute kann den Streit von morgen verhindern!