Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung können Sie vorsorglich Weisungen und Wünsche an Ärzte und Pfleger zum Ausdruck bringen, für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sein sollten, medizinischen Maßnahmen zuzustimmen oder solche abzulehnen.
Häufig wird in einer Patientenverfügung festgelegt, dass im Falle einer schweren unheilbaren Erkrankung oder in der Sterbephase alle medizinischen Maßnahmen unterbleiben, die lediglich lebensverlängernd wären, und auch von einer Intensivtherapie (einschließlich künstlicher Beatmung, künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr) und von Reanimationsmaßnahmen abgesehen wird.
Auch können Wünsche und eigene Vorstellungen zur Pflege (häusliche Pflege, Pflegeheim, Art der Pflege), Schmerztherapie und zum Sterbeprozess (Ort des Sterbens, Art der Beerdigung, etc.) geregelt werden.