Erbrecht
Nur jeder Fünfte macht ein Testament. Die gesetzliche Erbfolge führt jedoch nicht immer zu befriedigenden Ergebnissen. Wenn Sie selbst bestimmen möchten, wie Ihr Nachlass aufgeteilt werden soll, ist ein Testament unumgänglich. Viele Erblasser denken, dass die gesetzliche Erbfolge ausreichend ist und keine Notwendigkeit für die Errichtung eines Testaments besteht. Das lässt sich jedoch an zwei einfachen Beispielen widerlegen:
Bei Eigenheimbesitzern ohne Kinder wird z.B. nicht automatisch der überlebende Ehegatte Alleinerbe. Als gesetzliche Erben hätten auch die Eltern oder Geschwister des verstorbenen Ehepartners Erbansprüche, wenn dies im Testament nicht anders geregelt ist. Sofern ein Ehepaar Kinder hat, besteht nach dem Tode eines Ehegatten eine Erbengemeinschaft zwischen dem überlebenden Ehegatten und den Kindern. Bei Minderjährigkeit der Kinder muss für den Erbfall sogar ein Ergänzungspfleger vom Vormundschaftsgericht bestellt werden. Wer sein Erbe daher komplett dem Ehepartner überlassen will, sollte ein Testament abschließen.
Wir alle können durch eine Krankheit, einen Unfall oder im Alter in eine Situation kommen, in der wir Entscheidungen z.B. über gesundheitliche oder finanzielle Belange vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst treffen können. Mit einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung hat man verschiedene Möglichkeiten für diesen Fall vorzusorgen.
Tätigkeitsschwerpunkte im Erbrecht:
- Testamente
- Erbverträge
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Betreuungsverfügung
- Vermächtnis
- Pflichtteilsrecht
- Testamentsvollstreckung
- Erbschaftssteuer
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