Erbschaftssteuer
Zum 1. Januar 2009 gilt das neue Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz.
Die Freibeträge haben sich bedeutend erhöht, auf der anderen Seite werden jedoch Immobilien- und Betriebsvermögen mit dem tatsächlichen Verkehrswert angesetzt.
Freibeträge je Steuerklasse | |||
Steuerkl. | Erbe | Hausfreibetrag | Freibetrag |
I | Ehegatte, eingetragener Lebenspartner | Frei, wenn zehn Jahre lang selbst bewohnt | € 500.000,00 |
I | Kind, Stiefkind, Enkel (wenn Eltern verst.) | Kinder, wenn 10 Jahre selbst bewohnt und Wohnfläche nicht größer als 200qm | € 400.000,00 |
I | Enkel Eltern und Großeltern (bei Erbschaft) | € 200.000,00 € 100.000,00 | |
II | Sonstige Verwandte | € 20.000,00 | |
III | Alle Sonstige | € 20.000,00 |
Bitte beachten Sie!
Der Ehegatte, (eingetragene Lebenspartner) hat einen Versorgungsfreibetrag i.H.v. € 256.000,00.