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"Ich bin seit 1997 als Rechtsanwältin in Hamburg tätig. Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Familien- und Erbrecht. Seit 2003 bin ich Fachanwältin für Familienrecht und habe eine Qualifikation als Mediatorin erworben.

In Ihrem Interesse strebe ich eine einvernehmliche Vorgehensweise an, da ich aus meiner langjährigen Erfahrung weiß, dass damit sowohl in finanzieller als auch in persönlicher Hinsicht nachhaltig bessere Ergebnisse erzielt werden.“

Trennungsvereinbarungen

Trennungsvereinbarungen

Haben sich die Eheleute voneinander getrennt, ohne dass ein Ehevertrag vorliegt, empfiehlt sich im Rahmen der Trennung eine sog. Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung, in der die zukünftigen Trennungs- und Scheidungsfolgen vereinbart werden können. Sämtliche Trennungs- und Scheidungsfolgen von der Aufteilung des Hausrates, des Kindesunterhalts, des Umgangs- und Sorgerechts, des Trennungsunterhalts, des nachehelichen Unterhalts, des Versorgungsausgleichs bis hin zur Vermögensauseinandersetzung im Rahmen des Zugewinnausgleichs können in einer derartigen vertraglichen Vereinbarung geregelt werden.

Der Vorteil sowohl des Ehevertrages als auch der Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung liegt in der Ersparnis von Zeit und Kosten durch geringere Gerichts- und Anwaltsgebühren gegenüber einem streitigen Gerichtsverfahren. Wenn nämlich über die Scheidungsfolgen keine Übereinkunft zwischen den Eheleuten erzielt werden kann, bleibt einem nur der längere und kostenintensivere Weg der gerichtlichen Klärung. Dabei erhöht jede einzelne gerichtlich zu klärende Folgesache die Kosten der Scheidung.

Ein weiterer Vorteil der außergerichtlichen Regelung liegt darin, dass gemeinsam gefundene Lösungen auch häufig zu einer Entspannung der konfliktgeladenen Trennungssituation beitragen, weil beiden Seiten langwierige, streitige und mit ungewissem Ausgang behaftete Prozesse erspart werden. Gerade im Hinblick auf gemeinsame Kinder ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu empfehlen: die Praxis zeigt, dass die Eltern schneller wieder auf einer sachlichen Ebene miteinander umgehen können und zwischen allen Familienmitgliedern auf der Basis der getroffenen Regelungen sehr viel schneller ein neuer Familienfrieden erreicht werden kann.

Die zu regelnden Bereiche bei Eheverträgen und Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen bieten vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, die auf die einzelnen Zielsetzungen und individuellen Gegebenheiten angepasst werden können. Diese Möglichkeiten sollten genutzt werden, um bereits im Vorwege die nachhaltigen Folgen der gerichtlichen Auseinandersetzung zu vermeiden.